In der Zeit als die Kirche noch Gesetzgeber war und alle zwischenmenschlichen Angelegenheiten überwachte, gab es auch in Rentweinsdorf einige Verordnungen, die heute sehr kurios wirken...
Die Regeln
Eine Sanktion -nur für Missetäter- wurde gleichzeitig mit dem Bau der Kirche um ca. 1601 (also nach der Reformation in Rentweinsdorf) erlassen und galt bis 1786. Die „Kirchenbuße“ sorge dafür, dass man für Übeltaten mit Ruten in den Händen am Sonntag vor die Kirche gestellt wurde „und auf einem alten Hafen“, also einem Koch- oder Nachttopf,„ausgetrommelt“ wurde. Danach wurde man da einfach stehen gelassen bis der Gottesdienst vorbei war. Das einzig Gute an dieser Sache war, dass nach dieser Schäm-Strafe „der Käs ge’ssen war“ und keiner mehr über das, was man getan hat, reden durfte. Ansonsten konnte man sich an der Person, die es trotzdem tat, am nächsten Sonntag ansehen, wie die „Kirchenbuße“ von außen aussah.
Die Kirche
Es kann gut sein, dass unsere Gruppe jetzt genau an dem Ort steht, an dem damals die Büßer stehen mussten.
In der Zeit der Türkenkriege, also als diese als „die Erzfeinde des Christenvolkes“ (Geschichten aus dem Baunach-Grunde, S. 138) galten, wurde in ganz Deutschland Verordnungen erlassen. „Türkensteuer“ oder „Türkenhilfe“ bezeichnete die Abgabe, die auch die Rentweinsdorfer Bürger zahlen mussten. Im Jahr 1567 wurden insgesamt 100 Gulden und 30 Kreuzer gezahlt. Außerdem gab es in der Rentweinsdorfer Kirchenordnung von 1612 eine Verordnung, welche alle auffordert zum Glockenschlag um Zwölf zu beten. Es heißt zwar offiziell, dass zum „Türkengebet“ geläutet werden soll, der Grund des Gebets ist in der Rentweinsdorfer Verordnung aber nicht klar definiert. Dort heißt es: „Ein jeder Christ, er sei zu Dorf oder Feld, seines Herzens Andacht zu Gott erheben, neben der allgemeinen Kirchen und Abwendung oder Linderung der wohlverdienten Strafen, inbrünstig zu seufzen und zu beten, beflissen sein soll“. Sie fordert also gewissermaßen, dass ein jeder zum Glockenschlag alles stehen und liegen lässt um zu beten.